Beschluss der Mindestlohnkommission - ungenügende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2024
Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren Beschluss zur Anpassung der Lohnuntergrenze gefasst. Demnach soll der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben werden. Dies entspricht einer prozentualen Anhebung um 3,4 Prozent im ersten Jahr und 3,3 Prozent im zweiten Jahr.
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD (AfA) Hildesheim äußert sich unzufrieden mit dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Nach der im Oktober 2022 verabschiedeten Europäischen Mindestlohn-Richtlinie sollte ein angemessener Mindestlohn bei 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten liegen. Mit 12 Euro liegt der aktuelle Mindestlohn in Deutschland bei etwa 53 Prozent des Medianlohns. Um die 60-Prozent-Schwelle zu erreichen, wäre ein Aufstieg auf 13,50 Euro nötig.
Auch Mathias Papendieck, AfA-Bundesvorstandsmitglied und Mitglied des Bundestages, kritisiert die Empfehlung der Mindestlohnkommission. Der Mindestschutz von Millionen Mindestlohnbeschäftigten wird damit missachtet.
Wir, als Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD (AfA) Hildesheim fordern eine stärkere Anhebung der Lohnuntergrenze auf 60 Prozent des Medianeinkommens, so wie von der Europäischen Union empfohlen, und damit auf 13,50 Euro. Eine derartige Mindestlohnerhöhung ist im Hinblick auf die klaren EU-Vorgaben sowie die hohe Inflation und die steigenden Energie- und Lebensmittelkosten dringend erforderlich.