Tarifverträge sind sehr wichtig, da sie eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen und -regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aushandeln und festlegen. Sie helfen, einen Rahmen für faire und angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Interessen beider Seiten berücksichtigen.

Die AfA (Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD) im Unterbezirk Hildesheim ist sehr erfreut, dass die Delegierten der Kammerversammlung der niedersächsischen Zahnärztinnen und Zahnärzte den Beitritt zu AAZ (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten) beschlossen haben.

Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) wird künftig in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten mitwirken. Damit erhöht sich die Zahl der in der AAZ vertretenen Zahnärztekammern auf fünf: Neben Hamburg, Hessen, dem Saarland und Westfalen-Lippe kommt nun ein Flächenland hinzu, in dem mehr als 22.000 ZFA und Auszubildende in diesem Beruf sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Rückwirkend zum 20. Januar 2023 gelten der Manteltarifvertrag, die Vergütungstarifverträge sowie der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung im Fall zwingender Tarifbindung nun auch für die Zahnarztpraxen in Niedersachsen.

Zwingende Tarifbindung liegt - wie auch in den Ländern Hamburg, Hessen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe - dann vor, wenn der bzw. die Arbeitgeber*in Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelfer*innen ist und der bzw. die Arbeitnehmer*in Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Die nächsten Tarifverhandlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) finden am 30. Juni 2023 in Hannover statt.

Die AfA im Unterbezirk Hildesheim wünscht dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. viel Erfolg.