Der Unterbezirksbeirat

Der Unterbezirksbeirat setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeindeverbände zusammen. Je angefangene 500 Mitglieder entsendet die Gliederung einen Vertreter/eine Vertreterin, wobei diese Mitglied des Vorstandes ihrer Gliederung sein müssen.

Der Unterbezirksbeirat tagt mindestens zwei Mal im Jahr.