Wichtige sozial- und arbeitsmarktpolitische Verbesserungen zum neuen Jahr
„Ab dem 1. Januar 2018 treten neue, wichtige bundesgesetzliche Regelungen beim Mindestlohn, beim Bundesteilhabegesetz sowie bei der Altersvorsorge in Kraft, die auf die Initiative der SPD aus der vergangenen Legislaturperiode zurückgehen“, erklärt der Hildesheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Westphal.
„Mit dem Mindestlohn per Gesetz hat die SPD der Arbeit von Millionen Menschen Wert und Würde zurückgegeben. Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen“, so Bernd Westphal. Auch Zeitungszusteller erhalten, nachdem eine Übergangsregelung ausläuft, endlich den aktuellen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde. Gleichzeitig steigt der Mindestlohn Weiterbildung für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung um 4,5 Prozent. Pädagoginnen und Pädagogen in der beruflichen Weiterbildung haben damit Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 15,26 Euro. Darauf haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nach sieben Monaten harter Verhandlungen geeinigt.
Beim Bundesteilhabegesetz greift die zweite Reformstufe und bringt damit bessere Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Ab 2018 steht das „Budget für Arbeit“ zur Verfügung, mit dem Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert wird. Arbeitgeber erhalten dadurch nicht nur einen Ausgleich für eine dauerhafte Minderleistung des Beschäftigten. Es werden auch die erforderlichen Assistenzleistungen finanziert. Die neue Leistung eröffnet damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Verbesserungen gibt es auch bei der betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge. Die Grundzulage der Riester-Förderung steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich an. „Diese Anhebung wirkt sich vor allem für Gering- und Mittelverdiener positiv aus und erhöht deren Anreiz für eine zusätzliche Altersvorsorge“, erklärt Westphal. Zudem wird ab 2018 durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Einkünfte aus Riester- und Betriebsrenten sichergestellt, dass die ersten 100 Euro und darüber hinaus 30% bis insgesamt zur Hälfte des Regelsatzes für einen alleinstehenden Erwachsenen anrechnungsfrei bleiben.
„Diese Regelungen zeigen einmal mehr, dass die SPD für mehr soziale Gerechtigkeit steht und zukünftig stehen wird“, betont Bernd Westphal.