In seiner Sitzung am 11. Mai 2015 hat der Vorstand des SPD-Unterbezirks Hildesheim auf Initiative der Jusos einstimmig den Antrag „Keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Europa“ beschlossen. Dieser Antrag wird nun dem SPD-Parteikonvent vorgelegt. Der Parteikonvent ist das höchste Gremium der SPD zwischen den ordentlichen Bundesparteitagen und kommt am 20. Juni 2015 in Berlin zu seiner nächsten Tagung zusammen. Nachfolgend finden Sie den kompletten Antrag.

Antragstext:

Der SPD-Parteikonvent möge beschließen:

Keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Europa

Die SPD spricht sich klar gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS, auch: Mindestspeicherung) aus. Auf europäischer Ebene bedarf es keiner Neuregelung der nicht mehr gültigen EU-Richtlinie 2006/24/EG. Als Teil der Bundesregierung wird die SPD nationale Alleingänge bzgl. einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung entschieden ablehnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, gegen eine mögliche Wiedereinführung zu stimmen. Eine anlasslose und flächendeckende Speicherung ist mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar – und ebenso wenig mit den Grundwerten der Sozialdemokratie.

Der Beschluss „Datenschutz und Grundrechte stärken - Datenspeicherung begrenzen!“ des Parteitages in Berlin im Dezember 2011 ist nach der Entscheidung des Europäischen

Gerichtshofes gegenstandslos, da dieser vor dem Hintergrund der damals gültigen EU-Richtlinie, die Deutschland zu einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtete, entstanden ist. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG verpflichtete Deutschland ein Gesetz zu erlassen, durch welches alle Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden sollten, die Verbindungsdaten ihrer Kundinnen und Kunden mindestens 6, höchstens 24 Monate zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz, mit dem diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden sollte, für verfassungswidrig erklärt. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Bundesparteitag im Dezember 2012 dafür ausgesprochen, unter der Wahrung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts europäisches Recht umzusetzen und sich zugleich auf europäischer Ebene für eine grundlegende Revision der EU-Richtlinie einzusetzen. Da es eine solche europäische Verpflichtung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr gibt, ist der Beschluss des Parteitages in Berlin gegenstandslos.

Die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in

unzumutbarer Art einschränkt und alle Bürgerinnen und Burger in der Europäischen Union unter Generalverdacht stellt. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Richtlinie zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die damalige Vorratsdatenspeicherung gegen Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetz (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) verstoßen hat.

Die Speicherung von Telekommunikationsdaten birgt durch die dabei entstehenden Datenmengen ein unverhältnismäßiges Risiko, das keineswegs mit vermeintlichen, aber objektiv nicht zu belegenden Vorteilen bei der Strafverfolgung aufgewogen werden kann. Zur Aufklärung von Straftaten müssen alle vorhandenen rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden und Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet sein.