Vom 16. bis 18. Mai 2018 kam der Niedersächsische Landtag zu seiner Plenartagung zusammen. Am 16. Mai 2018 fand die abschließende Beratung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und anderer Vorschriften statt. Der Entwurf wurde vom Landtag beschlossen. Nachfolgend finden Sie ein Statement des kommunalpolitischen Sprechers Bernd Lynack zum Kommunalen Investitionsprogramm KIP II.

„Mit dem Beschluss des Landtags zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ist der Weg frei für die Auszahlung von rund 289 Millionen Euro, die der Bund den niedersächsischen Kommunen für die Sanierung der Schulinfrastruktur vor Ort zur Verfügung stellt. Es ist unseren Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene und dem Verhandlungsgeschick der SPD-geführten Landesregierung zu verdanken, dass letztlich rund 85 Prozent aller Kommunen in Niedersachsen von diesen Mitteln profitieren werden. Die SPD streitet in Niedersachsen wie im Bund seit Jahren für die Aufhebung des unsinnigen Kooperationsverbotes, um den Sanierungsstau an unseren Schulen zu beenden. Wir erwarten auch angesichts der gestiegenen Steuereinnahmen, dass die Bundesregierung nun zeitnah die gesetzlichen Voraussetzungen für ein verstärktes finanzielles Engagement des Bundes auf Landes- und kommunaler Ebene schafft.“