Die SPD AG 60 plus hat sich in ihrer Sitzung am 20.03.2018 unter anderem über die ambulante Pflege informiert. Von der Caritas-St. Bernward haben Katharina Nieden und Mechthild Meier das Pflegestärkungsgesetz 2 vorgestellt. Anstelle der im Jahre 2016 bekannten Pflegestufen gibt es seit 2017 Pflegegrade.

Die Pflegebedürftigen werden in einem Begutachtungsverfahren in 5 Pflegegrade eingeteilt, nach denen die Höhe der Pflegekosten von den Krankenkasse bezuschusst werden. Die Pflegeversicherung leistet danach nur einen Betrag vergleichbar einer Teilkaskoversicherung. Im Versicherungsfall müssen auch immer erhebliche Eigenleistungen erbracht werden.