Am heutigen Tag wurde im Niedersächsischen Landtag die Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes, das Bildungschancengesetz, mit den Stimmen von SPD und Bündnis90/Die Grünen beschlossen. Bessere Ganztagsschulen, Abitur wieder nach 13 Jahren an Gymnasien, Gleichberechtigung der Gesamtschulen und Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung für Grundschüler - das sind die Kernpunkte der Schulgesetzreform.

Die Bildungspolitik bildet einen Schwerpunkt der rot-grünen Regierungspolitik in Niedersachsen. Für Verbesserungen in diesem Bereich investieren die rot-grüne Landesregierung und die Regierungskoalition in der Legislaturperiode 2013-2018 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich für Bildung. Der Etat für Bildung ist mit 5,3 Milliarden Euro allein für 2015 der größte Haushalt aller Ministerien. Mit dem Bildungschancengesetz werden zentrale Punkte der rot-grünen Bildungspolitik umgesetzt.

„Mit den neuen Regelungen geben wir Schülerinnen und Schülern wieder mehr Zeit. Zeit zum Lernen und auch Zeit für andere außerschulische Interessen. Einfach nur Kind bzw. Jugendliche bzw. Jugendlicher sein zu dürfen“, so Bernd Lynack MdL. Im Hinblick auf die Debatten der zurückliegenden Woche betonte er, dass mit dem Bildungschancengesetz keine Benachteiligung anderer Schulformen einhergeht. „Wichtig ist mir im Zusammenhang mit der Schulgesetznovelle insbesondere auch die Feststellung, dass keine Schulform abgeschafft wird und auch künftig der Elternwille zählen wird“, betonte Bernd Lynack MdL.

Markus Brinkmann MdL wies noch einmal auf die sozialen Ungerechtigkeiten des Bildungssystems hin. „Nach wie vor sind die Bildungschancen junger Menschen ungerecht verteilt, und im Wesentlichen vom Geldbeutel des Elternhauses abhängig“ unterstrich Markus Brinkmann MdL. Er wies darauf hin, dass in Niedersachsen rund 15 % aller Jugendlichen unter 15 in sogenannten „Hartz IV-Familien" leben. „Vor diesem Hintergrund leistet die Schulgesetznovelle einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von der familiären Herkunft. Dabei sind insbesondere der Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie die bessere Durchlässigkeit zwischen den Schulformen begrüßenswerte Reformschritte."

Hier die zentralen Punkte des Bildungschancengesetzes:

Mehr Ganztag – Unsere Kinder bekommen mehr Zeit zum Lernen und können sich dadurch besser entwickeln: Die Basis für mehr Gerechtigkeit in unserem Bildungssystem und für gleiche Chancen für alle.

Mehr Vielfalt – Zusätzliche Förderstunden und kleinere Klassen stärken die Gymnasien. Zeitgleich werden Gesamtschulen als ersetzende Schulform verankert. Sie sind damit gleichwertig mit Gymnasien, Haupt- und Realschulen sowie Oberschulen. Niedersachsens Schullandschaft entspricht nun mehr dem Willen der Schüler_innen, Eltern und von Schulträgern vor Ort.

Mehr Entlastung – Der Leistungsdruck an Grundschulen wird durch die Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung verringert. Die Rückkehr zum neuen Abitur nach 13 Jahren entstresst den Alltag von Schüler_innen, Eltern und Lehrer_innen.

Mehr Elternwille – Der Wunsch der Eltern ist ausschlaggebend für den Besuch der weiterführenden Schule ihres Kindes.

Mehr Selbstverantwortung – Kommunen entscheiden selbst, welche Schulformen sie vor Ort für sinnvoll halten. So können sie flexibel auf Elternwünsche, lokale Besonderheiten und Herausforderungen reagieren.