Dabei entstanden rege Diskussionen und lebhafte Gespräche u.a. auch über die gestern im Bundestag verabschiedete Frauenquote, die vielen Hildesheimerinnen noch nicht weit genug ging. Die Frauenquote ist ein Meilenstein auf dem langen Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern!

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Die ASF im UB Hildesheim schließt sich der am Montag vom SPD-Parteivorstand verabschiedeten Resolution an, denn Gleichstellung kommt nicht von selbst! Infos unter: http://www.asf.spd-ub-hildesheim.de/

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Frauen sind an vielen Stellen immer noch im Nachteil: Oft verdienen sie weniger als Männer und haben es schwer, nach einer Auszeit für die Kinder wieder in den Beruf einzusteigen. Viele Frauen wünschen sich deshalb eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die SPD greift diese Wünsche auf und kündigt zahlreiche Maßnahmen an, die Frauen stärken werden. Mit der Frauenquote, dem Mindestlohn und dem Tariftreuegesetz hat die SPD bereits wichtige Schritte hin zu mehr Geschlechter- und Lohngerechtigkeit erreicht:

Gesetz zur Lohngerechtigkeit kommt

Im weiteren Schritt soll das Gesetz zur Lohngerechtigkeit kommen. „In diesem Jahr werden wir die Initiative ergreifen für die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern in vergleichbaren Tätigkeiten. Wir wollen Transparenz und Gerechtigkeit“, heißt es in der Resolution.

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Stopp für „Teilzeit-Falle“

Auch Teilzeitbeschäftigung soll künftig keine Nachteile mehr mit sich bringen. „Wir werden in diesem Jahr bei Teilzeit einen Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit gesetzlich regeln. So verhindern wir auch, dass Frauen in eine Teilzeitfalle geraten oder über längere Zeit Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, die zu gravierenden Lücken in der Alterssicherung führen“, kündigt die SPD an.

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Neue Balance von Arbeit und Familie

Die Partei tritt zudem für Arbeitszeitmodelle ein, die es Eltern ermöglichen, partnerschaftlich Kinder zu erziehen, Angehörige zu pflegen und Anschluss im Beruf zu halten. „Mehr Zeit für Familie, mehr Zeit für Arbeit, mehr Zeit zum Leben – das ist in der Lebenswirklichkeit von Frauen der Dreh – und Angelpunkt“, heißt es in dem Papier.

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Das Gesetz zur Quote

Für den Bereich der Privatwirtschaft sieht das Gesetz folgende Regelungen vor: Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen.

Für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze. Ab dem Jahr 2018 soll der Anteil auf 50 Prozent erhöht werden.

Zur Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit wird zudem das Bundesgleichstellungsgesetz umfassend novelliert.

Mehr Informationen unter www.bmfsfj.de und www.bmjv.de