Wenn ein Mensch todkrank ist, Schmerzen hat, verzweifelt ist, sollte er dann Hilfe zum Sterben bekommen?

In dieser Frage ist die Gesellschaft gespalten, geht sie doch einher mit Ängsten und Unsicherheiten. Viele sind der Meinung, Ärzten sollten unter strengen Voraussetzungen Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein. Andere glauben, die Gesetze sollten so bestehen bleiben, wie sie sind, sonst führe dies womöglich zur Freigabe einer aktiven Sterbehilfe.

In einer ersten Orientierungsdebatte im Bundestag ging es u. a. um die Frage, ob Ärzten eine Beihilfe zur Selbsttötung ausdrücklich erlaubt werden sollte. Außerdem geht es um ein mögliches Verbot organisierter Suizidbeihilfe, beispielsweise durch Sterbehilfevereine.

Im Vorgriff auf die erste Lesung über einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag möchte der Bundestagsabgeordnete Bernd Westphal gemeinsam mit Ihnen und

Rudi Krebsbach (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben),
Superintendent Helmut Aßmann
Dr. Insa Japing (Hausärztin in Emmerke) und
Rechtsanwalt Malte Schönekäs

diskutieren.

Die Moderation übernimmt Claus-Ulrich Heinke (ehemaliger Pastor der Jakobikirche).