Der SPD-Unterbezirk Hildesheim fordert eine Reform der betrieblichen Mitbestimmung. Entsprechende Forderungen sind Gegenstand eines Antrages, den der SPD-Unterbezirksvorstand in seiner Sitzung am 27. Juli 2015 beschlossen hat und der nun an den Bezirksparteitag weitergeleitet wird. Mit dem Antrag greift der SPD-Unterbezirk Hildesheim Initiativen der Gewerkschaften – insbesondere der IG BCE und der IG Metall – auf.

Seitens der Gewerkschaften gibt es Initiativen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung. Die IG BCE hat bereits auf ihrem Kongress 2013 die Reform der Mitbestimmung gefordert und eine Mitbestimmungsoffensive angekündigt. Auch seitens der IG Metall gibt es Forderungen, den Veränderungen in der Arbeitswelt auch bei der Mitbestimmung gerecht zu werden. „Es gibt Reformbedarf“, betont Bernd Westphal MdB, stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Hildesheim. „Dieser Reformbedarf hat mit Veränderungen in der Arbeitswelt zu tun, er hat aber auch mit den häufig feststellbaren Versuchen zu tun, Betriebsräte, Betriebsratsarbeit und deren Wahl zu behindern und sogar zu verhindern.“ Die Initiativen der Gewerkschaften zielten darauf ab, diese Missstände zu beseitigen. „Mit unserem Antrag unterstützen wir diese Initiativen für eine notwendige Reform der Mitbestimmung.“

Sven Wieduwilt, stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Hildesheim, stimmt dem zu. „Wir wollen mit unserem Antrag dazu beitragen, dass die Initiativen der Gewerkschaften auf Resonanz bei einer breiteren Basis stoßen und es auf Bundesebene eine gemeinsame Initiative von SPD und Gewerkschaften gibt,“ unterstreicht Sven Wieduwilt.

„Es wäre ein gutes Zeichen, wenn der Bezirksparteitag diesen Antrag verabschieden würde.“

Der Antrag des SPD-Unterbezirksvorstandes benennt beispielhaft Punkte, die eine Reform der Mitbestimmung zum Gegenstand haben sollte:

Die Mitbestimmung bei Fremdbeschäftigung sollte ausgebaut werden.

Ein Verstoß gegen die Informationsrechte des Betriebsrates sollte sanktionierbar sein.

Die Behinderung und Verhinderung von Betriebsratswahlen sowie die Behinderung der Betriebsratsarbeit sollte zukünftig ebenfalls sanktionierbar sein.

Dem Betriebsrat sollte ein Initiativrecht bei der Durchsetzung guter Arbeit gegeben werden.

Das 2001 eingeführte vereinfachte Wahlverfahren sollte auch auf größere Betriebe ausgedehnt werden.